Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in Österreich
Anlässlich der FPÖ-Wahlanfechtung und das daraus resultierte Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2016.
Die Österreicher waren am 22. Mai dazu aufgerufen in einer Stichwahl zwischen den Kandidaten Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van-der-Bellen (unabhängig, unterstützt von den Grünen) ihren neuen Bundespräsidenten und Nachfolger von „Noch-Bundespräsident“ Heinz Fischer (SPÖ) zu wählen. In einem äußerst knappen Rennen wurde nach Auszählung der Wahlkarten (Briefwahlstimmen) am Montag nach der Wahl Alexander Van-der-Bellen mit 50,3% gegenüber Norbert Hofer mit 49,7% zum neuen Bundespräsidenten gewählt. Eine Angelobung (Vereidigung) war zum Ende der Amtsperiode von Bundespräsident Heinz Fischer am 8. Juli vorgesehen.
Die Wahl wird angefochten
Bereits kurz nach der Stichwahl hatte die FPÖ angekündigt die Stichwahl wegen Verstöße gegen die Wahlordnung anzufechten. Wahlkarten (Briefwahlstimmen) dürfen erst am Folgetag der Wahl ab 9 Uhr geöffnet werden. Laut Beschuldigung der FPÖ seien diese aber bereits in zahlreichen Bezirken vorher und auch außerhalb der Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden. Mit diesen Indizien reichte die FPÖ Anfang Juni eine Klage beim höchsten Gericht Österreichs dem Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage wurde angenommen und intensiv in den vergangene Wochen mithilfe von zahlreichen Vernehmungen von Wahlhelfern überprüft. Währenddessen zeichnete sich immer stärker ab, dass gravierende Fehler bei der Auszählung der Wahlkarten vollzogen wurden. Bis dato zeichneten sich daher drei mögliche Ausgänge des Verfahrens ab: Urteil A) die Klage wird abgewiesen und das Stichwahlergebnis durch den Verfassungsgerichtshof anerkannt. Urteil B) die Wahl muss nur in den Wahlbezirken mit Versäumnissen wiederholt werden- Urteil C) die Stichwahl zum Bundespräsidenten muss in ganz Österreich wiederholt werden.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Ursprünglich war eine Urteilsverkündung durch den Verfassungsgerichtshof für den 12. Juli terminiert. Anlässlich der bevorstehenden Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli hat das Verfassungsgerichtshof seine Urteilsverkündung vorgezogen und am 1. Juli dieses verkündet. Darin stellen sie fest, dass in 14 Bezirken, die 77.926 Stimmen betrafen, Verstöße gegen die Wahlordnung stattfanden. Dort wurden die Wahlkarten außerhalb der Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. Erschwerend hinzukam, dass das Innenministerium Ergebnisse schon vor Wahlschluss an Medien und Institutionen weitergeben hat. Diese Faktoren führten dazu, dass der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl für ungültig erklärt und eine Wiederholung dieser für ganz Österreich angeordnet hat. Neben der ordnungsgemäßen Auszählung und der künftigen Ergebnisverkündung nach Wahlschluss hat das Gericht auch eine bessere Schulung der ehrenamtlichen Wahlhelfer angemahnt.
Wie geht es weiter?
Am kommenden Dienstag (5. Juli) will der für Wahlen zuständige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) einen neuen Wahltermin verkünden. Voraussichtlich wird dieser im Herbst (September oder Oktober) nach Ende der Sommerferienzeit stattfinden. Nichtsdestotrotz läuft die Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer am 8. Juli aus. Er scheidet damit formell aus dem Amt aus. Durch die vorübergehende Vakanz der Stelle werden die Nationalratspräsidenten Doris Bures (Präsidentin, SPÖ), Karlheinz Kopf (Stellvertreter, ÖVP) und Norbert Hofer (Stellvertreter und Kandidat für das Amt, FPÖ) das Amt übernehmen. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, dass Norbert Hofer zugleich auch Bewerber um das Amt ist. Die Gesetze, die normalerweise vom Bundespräsidenten gegengezeichnet werden, müssen nun von allen dreien unterzeichnet werden. Das Innenministerium als zuständige Behörde wird nun bei der bevorstehenden Wahlwiederholung besonders darauf achten, dass alles korrekt verläuft.