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Tagebücher

Vorbereitungen laufen an

13. Juli 2012

Nun sind es nur noch knappe 2 1/2 Monate und dann geht es los. Ich schreib heut mal in der Hoffnung das vielleicht einer von euch dieselben Erfahrungen macht wie ich. Bisher habe ich gearbeitet und ich werde einen nahtlosen Übergang zum EFD haben im Oktober. Heute war ich auf dem Arbeitsamt um mich dort zu melden, ob ich einen Anspruch auf Zuschüsse habe. Die einzige Aussage die ich da zu hören bekam war, dass ich nicht für die Agentur zur Verfügung stehe und deshalb keinen Anspruch auf irgendwelche zusätzlichen Zahlungen hätte. Wenn ich aber nur mein Kindergeld und das Taschengeld bekomme, wird es in den Monaten ziemlich eng und ich werde knapp über die Runden kommen. Hat einer von euch eine Idee oder weis was man noch für Hilfen beantragen könnte? Wie ist es den mit Hartz 4? Wenn irgendwer von euch mir noch einen Tipp geben könnte würde ich mich echt freuen.

Kommentare

Kitty
14.08.12 10:25
Wahre Worte! Ich kann deine Gefühle sehr verstehen, ich gehe zwar nicht nach Rumänien, aber nach Schottland ab Februar 2013 (EVS; Leonard Cheshire Disability). Ich bin selber sehr aufgeregt, habe Angst, aber wir dürfen unsere Ängste nicht in den Vordergrund stellen, dass ist eine einmalige Chance in unserem Leben, wir sind nur einmal jung und diese Chance gibt es kein zweites Mal im Leben. Good Luck!
16.07.12 14:39
Danke für die Antort. Da ich nur 8 Monate bleibe kann ich das zum Glück umgehen. Also kann ich mir nächste Woche das lange warten auf dem Amt sparen. Weist du ob es sonst irgerndwelche finanzielle Unterstützung gibt für die Zeit? Ich habe da mal was gehört von Auslandsentschädigungen?
Harlekin
16.07.12 11:11
Ich war in der gleichen Situation, hatte gearbeitet und gleich den EFD gemacht. Du bekommst weder ALG 1 noch Hartz 4, weil Du im Ausland bist. Wenn Du nach Deiner Rückkehr ALG 1 haben willst, musst Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate lang berufstätig gewesen sein, d.h, wenn Du auch nur einen Tag länger als die 12 Monate weg bleibst und Dich nicht beim Amt meldest, verlierst Du Deinen kompletten Anspruch auf ALg 1 nach der Rückkehr!!!

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